soeren_behrens

Sören Behrens
Versicherungsberatung nach § 34 d Abs. 2 GewO
Reg.Nr.:D-19XU-RRGDY-35


Liebe(r) Leser(in),

sie befinden sich auf den Webseiten des Versicherungsberaters Sören Behrens.

Ich bin behördlich zugelassener Versicherungsberater mit Zulassung nach § 34 d Abs. 2 der Gewerbeordnung. Diese Zulassung berechtigt mich Sie im Versicherungsrecht außergerichtlich gegenüber Ihrem Versicherer z.B. im Schadenfall zu vertreten.
Versicherungsberater sind keine Versicherungsvermittler. Die Tätigkeit ist eher vergleichbar mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Die Tätigkeit ist keinesfalls vergleichbar mit der eines Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers. Sollten Sie weitere Informationen zum Berufsbild des Versicherungsberaters benötigen schauen Sie bitte www.bvvb.de

Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Vertretung im Schadenfall gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Möglicherweise haben Sie im Verlaufe der Regulierung eines Sach- oder Personenschadens den Eindruck, dass Ihr Versicherer ihnen in einem solchen, nicht den Schadenumfang ersetzt, welcher Ihnen nach Ihrer Auffassung zusteht. Denkbar ist auch dass das Versicherungsunternehmen Ihnen mitteilt, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben und den Schaden ablehnt. Hierfür gibt es nach hiesiger Erfahrung eine Vielzahl von Gründen, welche sich oftmals aus den komplizierten versicherungsrechtlichen Betrachtungsweisen ergibt. Oftmals bleibt Ihnen hier nur der Weg zum Versicherungsberater um Klarheit zu erlangen.
Aufgrund meiner langjährigen (23 Jahre im Jahr 2014) Berufserfahrung stehe ich Ihnen bei der Aufklärung über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zur Verfügung und vertrete Sie gegenüber dem Versicherer auf Augenhöhe. Häufig erhalte ich auch Nachfragen und Empfehlungen zum Thema Versicherungsrecht von Versicherungsvermittlern, Maklern und Rechtsanwälten.

Prüfung von:

  1. vorvertraglichen Anzeigeplichtverletzungen abgelehnten Schadenfällen aus dem Bereich Personen und Sachversicherungen

  2. der vom Versicherer regulierten Schadenhöhe

  3. Beratung und Vertretung zum Tarifwechsel gem. § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung

  4. Möglichkeiten bei der Beschaffung von Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit

  5. auftretenden Fragen zum Versicherungsschutz bei Gewerbetreibenden und Privatpersonen wie auch Körperschaften des öffentlichen Rechts

  6. Schadenfallkündigungen insbesondere zur Beschaffung neuen Versicherungsschutzes nach Aussprache einer solchen durch den Versicherer

Bitte rufen Sie mich gern an oder kontaktieren Sie mich via Mail oder Fax. Ich erstelle Ihnen gern ein Angebot für die in Frage kommende Problemstellung.

Unterschrift
Sören Behrens

Mitglied bei:

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