Sören Behrens
Versicherungsberatung nach § 34 d Abs. 2 GewO
Reg.Nr.:D-19XU-RRGDY-35



Honorar

Auch unsere Dienstleistungen können naturgemäß nicht kostenlos sein. Wir arbeiten absolut unabhängig und erhalten im Gegensatz zu Vermittlern oder Maklern keinerlei Provision oder Courtage. Eine faire Preisgestaltung ist selbstverständlich, da wir überwiegend mit Zeithonoraren arbeiten.

Damit sie im Vorwege wissen, womit sie rechnen müssen besprechen und vereinbaren wir den Umfang und Inhalt unserer Beratung vor Beginn eines jeden Beratungsprojekts.

Unser Stundensatz ist fix und daher unabhängig vom Versicherungsbeitrag. Sie erhalten auf Wunsch eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestellte Vergütungsregelung. Im Einzelfall können wir auf Wunsch das Honorar auch anhand des jeweiligen Gegenstandswertes analog zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen.

Bei umfangreicheren Projekten können wir mit ihnen auch Honorar vereinbaren, in denen Reisekosten und sonstige Nebenkosten im abgestimmten Umfang enthalten sind.

Bitte vereinbaren Sie, sollten Sie ein konkretes Angebot wünschen, einen Beratungstermin oder rufen Sie uns an.


Wieviel kostet die Beratung oder Vertretung?

Als Versicherungsberater verwende ich bei der Festsetzung des Honorars die Gebührentabelle nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Ebenso besteht die Möglichkeit das Honorar frei zu vereinbaren. Vor Beauftragung prüfe ich in jedem Fall, welche Kosten überhaupt notwendig werden. So können Sie entscheiden, ob Sie eine Zusammenarbeit wünschen.

Als behördlich zugelassener Versicherungsberater ist es mir untersagt, Provisionen oder Courtagen von Versicherern in Empfang zu nehmen. Nur so ist die neutrale und unabhängige Beratung gewährleistet.

In Einzelfällen und nach Absprache mit der Rechtschutzversicherung wird die Rechtsberatung vom Versicherer übernommen. An behördlich zugelassene Versicherungsberater gezahlte Honorare sind teilweise steuerlich absetzbar.

 


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