Sören Behrens Versicherungsberatung nach § 34 d Abs. 2 GewO Reg.Nr.:D-19XU-RRGDY-35 |
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Liebe(r) Leser(in), sie befinden sich auf den Webseiten des Versicherungsberaters Sören Behrens. Ich bin behördlich zugelassener Versicherungsberater mit Zulassung nach § 34 d Abs. 2 der Gewerbeordnung. Diese Zulassung berechtigt mich Sie im Versicherungsrecht außergerichtlich gegenüber Ihrem Versicherer z.B. im Schadenfall zu vertreten. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Vertretung im Schadenfall gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Möglicherweise haben Sie im Verlaufe der Regulierung eines Sach- oder Personenschadens den Eindruck, dass Ihr Versicherer ihnen in einem solchen, nicht den Schadenumfang ersetzt, welcher Ihnen nach Ihrer Auffassung zusteht. Denkbar ist auch dass das Versicherungsunternehmen Ihnen mitteilt, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben und den Schaden ablehnt. Hierfür gibt es nach hiesiger Erfahrung eine Vielzahl von Gründen, welche sich oftmals aus den komplizierten versicherungsrechtlichen Betrachtungsweisen ergibt. Oftmals bleibt Ihnen hier nur der Weg zum Versicherungsberater um Klarheit zu erlangen. Prüfung von:
Bitte rufen Sie mich gern an oder kontaktieren Sie mich via Mail oder Fax. Ich erstelle Ihnen gern ein Angebot für die in Frage kommende Problemstellung.
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